Dorfentwicklung

Gemeinsam profitieren, die Zukunft gestalten!

Die Dorfentwicklung in der Bergdorfregion Harz (St. Andreasberg, Lonau, Sieber) unterstützt örtliche Initiativen der Kommunen, und von Vereinen oder privaten Personen zum Erhalt der Lebensfähigkeit der Ortschaften sowie zur Anpassung an die aktuellen und kommenden Herausforderungen.

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Den örtlichen Kulturraum prägen neben den öffentlichen und privaten Gebäuden vor allem die Dorfgemeinschaften und die soziale sowie wirtschaftliche Infrastruktur. Hier setzt die Förderung des Landes an.

Die gemeinsame Bewältigung der Probleme im ländlichen Raum durch Kooperation steht dabei im Vordergrund: Etwas gemeinsam für die Dorfgemeinschaft schaffen, gemeinsam mit anderen Dörfern zum Erhalt der sozialen Infrastruktur beitragen oder neue Wege z.B. im Tourismus gehen.

Vom Land Niedersachsen werden Projekte finanziell gefördert, die die wirtschaftliche, öffentliche oder dörfliche Infrastruktur sichern oder neu entwickeln. Dies umfasst Investitionen in die Nahversorgung, in die Sicherung der Mobilität oder in soziale Einrichtungen ebenso wie in kleinere touristische Infrastrukturen.

Private Eigentümer von Gebäuden erhalten eine finanzielle Unterstützung, wenn sie z.B. Sanierungsmaßnahmen oder Umnutzungen alter ortsbildprägender Bausubstanz vornehmen.

Haben Sie  Ideen?  Sprechen Sie uns an!

Die Förderphase:
Gemeinsam Projekte umsetzen

Nach Beschluss des Dorfentwicklungsberichtes durch die Räte der Stadt Herzberg am Harz und Braunlage können die geplanten öffentlichen Projekte oder privaten Sanierungen durch das Land Niedersachsen finanziell gefördert werden.

Förderung privater Maßnahmen

Private Eigentümer können für Maßnahmen an historischen, ortsbildprägenden* oder landwirtschaftlichen Gebäuden eine Förderung von bis zu 30 % erhalten:

  • Sanierung der äußeren Gebäudehülle (u.a. Dach, Fassade, Fenster, Türen)
  • Freiflächengestaltung mit Pflasterung, Einfriedung und Pflanzmaßnahmen

Die Förderphase wurde auf den Zeitraum von 2017 bis 2023 festgelegt. Geplante Vorhaben müssen zum Antragsstichtag  (15. September) des jeweiligen Jahres beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) beantragt werden.

Haben Sie Fragen oder Ideen zur Dorfentwicklung?
Möchten Sie wissen, ob auch Ihre Haupt- oder Nebengebäude förderfähig sind?

Wo kann ich mich weiter informieren?

  • auf der Internetseite: bergdorfregion.de
  • beim Planungsbüro mensch und region
  • bei Ihrer Stadt Herzberg am Harz / Stadt Braunlage

* Begriffsdefinition „historische, ortsbildprägende Gebäude“:
Eine genaue Definition gibt es hierfür nicht. Der wesentliche Charakter der Gebäude muss jedoch durch seine historische Bausubstanz (dies sind im in der Regel Gebäude , die vor 1945 erbaut wurden) geprägt sein. Bei den Gebäuden der 1950-60er Jahre ist eine Förderung nur bei klassischen Nebenerwerbsstellen mit ehemals ladwirtschaftlichen Bezug möglich, die ihren ursprünglichen Charakter bewahrt haben.

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